Hotel Kontorhaus Stralsund

Diebstahl im Weihnachtstrubel: Das sollten Opfer tun

Die Vorweihnachtszeit ist nicht nur die Zeit der Liebe und der Besinnlichkeit. Ganz im Gegenteil: Jetzt haben auch Taschendiebe Hochkonjunktur. Sie machen sich im dichten Gedränge, das aktuell in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Einkaufsstraßen und auf Weihnachtsmärkten herrscht, geschickt und oftmals zunächst völlig unbemerkt an ihre Opfer heran, um diese um Bargeld, Kreditkarten oder Handys zu erleichtern.

Wer Opfer eines dreisten Diebstahls wird, sollte zügig handeln, um weiteres Ungemach zu vermeiden – das gilt auch und insbesondere für Geschäftsreisende. Wir haben die wichtigsten 5 Tipps zusammengefasst, die es auf dem Business Trip im Fall der Fälle zu beachten gilt.

  1. Bewahren Sie Ruhe
    Wenn Sie bemerken, dass man Sie bestohlen hat, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren. Es braucht einen kühlen Kopf, um sich daran zu erinnern, wann und wo Sie Ihre Wertsachen zuletzt gesehen haben. Suchen Sie den Ort auf, an dem Sie den Verlust vermuten, und fragen Sie dort bei Angestellten oder anderen potenziellen Zeugen nach, ob diese irgendetwas Verdächtiges beobachtet haben.
  2. Lassen Sie Kreditkarten sperren
    Ist nichts gefunden worden, ergreifen Sie zunächst erste Maßnahmen, um Geld und Daten zu schützen. Wenn die Kredit- oder Geldkarte weg ist, rufen Sie umgehend Ihre Bank an und lassen Sie die Karten sperren. Schreiben Sie die Telefonnummer vorab auf und tragen Sie diese stets bei sich – dann sind Sie für den Ernstfall gewappnet. Neben der Durchwahl zum eigenen Geldhaus gibt es in Deutschland einen zentralen Notruf: Über die 116 116 kann man alle deutschen Karten sperren lassen. Aus dem Ausland darf man die Vorwahl +49 nicht vergessen.
  3. Kümmern Sie sich um Ersatz
    Nachdem alle grundlegenden Schritte erledigt sind, begeben Sie sich in Ihr Hotel und warten im Falle des Verlusts Ihrer Kredit- oder Geldkarte auf Ersatz. Dieser wird Ihnen auf Wunsch von Ihrem Geldinstitut an die entsprechende Unterkunft gesandt, in der Sie sich befinden. Generell ist es immer ratsam, auf Geschäftsreisen eine zweite oder dritte Karte im Gepäck dabei zu haben. So steht man selbst dann nicht ohne finanzielle Mittel da, wenn die Brieftasche gestohlen wird. Die Karten sollten stets an getrennten Orten aufbewahrt werden.
  4. Elektronische Geräte orten und Daten sichern
    Falls Ihr Handy gestohlen wurde, können Sie dieses dank moderner Technik tracken. Hier sind hochwertige Geräte klar im Vorteile. Per GPS kann man das eigene Smartphone genau verfolgen und weiß immer genau, wo es sich befindet. Ein solider Zugangsschutz ist bei Smartphones besonders wichtig. Über einen Online-Account kann Ihnen von vielen Telefonen außerdem ein Foto der Person zugesendet werden, die sich unerlaubt Zugang zu Ihrem Smartphone verschaffen wollte. Das Foto ist die beste Grundlage für die Polizei, den Dieb später zu stellen.
    Deutlich schwieriger ist es, Laptops wieder aufzuspüren. Zwar gibt es auch in diesem Fall Geräte mit GPS-Trackern, allerdings ist diese Technik bisher noch recht selten. Die wichtigsten Schritte zum Diebstahlschutz sollten daher bereits im Vorfeld der Geschäftsreise erfolgen.
    Experten raten: Wählen Sie für Smartphone oder Laptop keine einfachen Zahlenkombinationen oder Muster. Stattdessen ist die Gesichtserkennung oder der Login per Fingerabdruck die bessere Wahl.
    Extratipp: Um den Verlust von Daten auf Ihrem Laptop trotz Diebstahls zu verhindern, sollten Sie eine Cloud anlegen, in die Sie alle wichtigen Dateien laden. Mit Ihrem Passwort haben Sie von allen Geräten und überall auf der Welt Zugriff auf diese Dokumente, JPEGs, PDFs, Videos, Präsentationen oder Excel-Tabellen. Nach einem Diebstahl ist so zwar der Laptop weg, nicht aber Ihre Arbeit. Wenn eine Präsentation bevorsteht und Ihr Gerät weg ist, können Sie sich bei Geschäftspartnern oder im Hotel Ersatz ausleihen und Ihr Anliegen immer noch perfekt vortragen.
  5. Erstatten Sie Anzeige und melden Sie den Schaden
    Die Polizei muss unbedingt informiert werden, wenn Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind. Nur mit einem offiziellen Schreiben, das den Verlust der Wertgegenstände durch Diebstahl mit einem detaillierten Tathergang beschreibt, kann man anschließend bei der Versicherung Ansprüche erheben. Prinzipiell ist es empfehlenswert, sich schon vom Ort des Diebstahls aus mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter kurzzuschließen und nach dem weiteren Vorgehen zu fragen.
    Extratipp: Gesonderte Reisegepäck-, Handy- und Laptopversicherungen für Geschäftsreisende garantieren umfassenden Schutz im Fall der Fälle.

veröffentlicht: Stralsund, 04.12.2018

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